Verkehrshaftungversicherung
- Sparte der Transportversicherung; versichert wird die gesetzliche oder vertragliche Haftung (Verkehrshaftungsrecht) aus Verkehrsverträgen (Fracht-, Speditions- oder Lagerverträge) von Frachtführern, Spediteuren oder Lagerhaltern nach DTV-VHV 2003/2005 oder anderen Versicherungskonzepten.
- Unser Spezialgebiet sind die Umzugstransportversicherungen. Hier ist seit dem 01.07.1998 im HGB die wichtigste Gesetzesgrundlage. Der Verbraucher wurde hier Geschützt.
- Eigene Police für Umzugsunternehmen.
- Prämie wird am Schadensverlauf gekoppelt.
